Steuerfachwirt

 

Sie haben eine Firma und benötigen regelmäßige Auswertungen für das Finanzamt, Banken oder sonstige Einrichtungen?

Egal ob Einzelunternehmen, Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft, seit dem Jahr 2004 bearbeite ich die laufenden Geschäftsvorfälle von Firmen aller Rechtsformen. Zur Zeit sind dies hauptsächlich Startup-Unternehmen sowie Gaststätten, Handwerksbetriebe, Dienstleistungsunternehmen und Freiberufler, z.B. Ärzte, Rechtsanwälte, Architekten.

Sie erhalten Auswertungen in Form einer BWA (betriebswirtschaftliche Auswertung) und einer SuSa (Summen-und Saldenliste). Ebenso kann eine offene Posten- Buchhaltung angeboten werden bzw. Debitoren und Kreditoren überwacht werden.

Die Leistungen von mir mit dem von der Steuerberaterkammer Nordbaden anerkannten Abschluss "Steuerfachwirt" erstreckt sich auf das Verbuchen laufender Geschäftsvorfälle gem. §6 Nr. 4 StBerG. Es wird keine Rechts- oder Steuerberatung vorgenommen.

               

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Wichtige Fragen zur Buchhaltung
Warum wird eine Buchhaltung gemacht?

Sie zeigt die Einnahmen und Ausgaben sowie das Vermögen und die Schulden eines Unternehmens.

Was zeigt mir die Buchführung?

Es zeigt die Art und die Höhe der Forderungen oder Verbindlichkeiten. Darüber hinaus ist die Geschäftsentwicklung abzuleiten (Vergleiche zum Vormonat/ Vorjahr). Außerdem ist herauszulesen, wie hoch die Umsatzerlöse sind, ob die Einnahmen die Ausgaben decken, mit welchen Kunden welche Umsätze erreicht wurden, welche Ausgaben angefallen sind, wie es um die Liquidität des Unternehmens bestellt ist, für welche Ausgangsrechnungen noch kein Zahlungseingang verzeichnet wurde (offene Posten).

Für welche fremden Dritte wird eine Buchhaltung auch erstellt?

Die wird gemacht z. B. für Banken und Sparkassen, die nur dann Kredite gewähren, wenn ein Unternehmen auch kreditwürdig ist. Dies lässt sich aus der Buchhaltung ablesen. Außerdem ist die Buchführung aus steuerrechtlichen Gründen erforderlich, da das Finanzamt auf dieser Grundlage Steuern wie beispielsweise die Einkommensteuer, Gewerbesteuer, Körperschaftsteuer oder Umsatzsteuer festsetzt. Des Weiteren kann die Buchhaltung als Grundlage zur Unternehmensplanung, zur Information zur Geschäftsentwicklung oder auch zur Information der Kunden/ Lieferanten dienen.

Welche Regeln müssen eingehalten werden?

Es gelten die Grundsätze einer ordnungsgemäßen Buchführung:

- Übersichtlichkeit: ein Sachverständiger Dritter muss sich in angemessener Zeit einen Überblick über die Geschäftsvorfälle und Vermögenslage verschaffen können

- Vollständigkeit: alle Geschäftsvorfälle müssen richtig und vollständig erfasst sein

- Zeitgerechtigkeit: Geschäftsvorfälle sind zeitgerecht (vor allem bei monatlichen Steueranmeldungen) zu erfassen.

- Nachprüfbarkeit: Buchungen müssen durch Belege nachgewiesen werden. Keine Buchung ohne Beleg!

- Richtigkeit: Einträge dürfen nicht nachträglich verändert werden

Wer ist buchführungspflichtig?

* Unternehmer, die selbständig ein Handelsgewerbe betreiben

* alle Kapitalgesellschaften

* Einzelunternehmen und Personengesellschaften, die sich freiwillig ins Handelsregister eintragen lassen

* Nicht-Kaufleute, deren Gewinn 60.000 € im Wirtschaftsjahr übersteigt

* Nicht-Kaufleute, deren Umsatz 600.000 € im Kalender übersteigt

Einfache Buchführung oder doppelte Buchführung?

Die einfache Buchführung ist nur für kleine Betriebe mit leicht überschaubaren Geschäftsprozessen empfehlenswert. Sie ist allerdings nur zulässig, wenn das Unternehmen nicht buchführungspflichtig ist. Nicht erfasst wird hierbei z.B. Angaben über das Betriebsvermögen (Maschinen, Material, Forderungen) und Schulden (Darlehen, Verbindlichkeiten). Ausgewertet wird sie durch eine Einnahme-Überschuss-Rechnung, also einer Gegenüberstellung aller Einnahmen und sämtlicher Ausgaben.

Die doppelte Buchführung ist vorgeschrieben für alle Unternehmen, die buchführungspflichtig sind. Sie erlaubt jederzeit einen Überblick über den Stand der Verbindlichkeiten, offene Kunden- und Lieferantenrechnungen und die Liquidität eines Unternehmens. Zum Ende eines Geschäftsjahres muss ein Jahresabschluss erstellt werden. Dieser besteht aus Bilanz und Gewinn- und Verlust- Rechnung.